SAF
Service für Aufzüge und Fahrtreppen

Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Aufzugsbetreiber, welche eine überwachungsbedürftige Anlage unterhalten, bei deren Verwendung die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) wird die Abweichung vom Stand der Technik ermittelt.